Handelsrecht in Belgien

Im belgischen Handels- und Vertriebsrecht gibt es viele kleine Unterschiede zum deutschen Recht, die deutsche Unternehmer beachten sollten, wenn sie in Belgien Geschäfte machen. Ganz gleich, ob Sie Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Handelsverträgen, Rechtsstreitigkeiten oder zur Vollstreckung in Belgien haben, unsere deutschsprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Handelsrecht in Belgien helfen Ihnen gerne weiter.

Verträge & AGB in Belgien

Gerade wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind, gibt es oft auch grenzüberschreitende Hindernisse. Wenn Sie beispielsweise über einen Webshop an belgische Verbraucher verkaufen, müssen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an das belgische Recht anpassen. Obwohl ein großer Teil des Verbraucherrechts auf europäischer Ebene geregelt ist und daher in allen EU-Ländern ähnlich ist, gibt es viele kleine Unterschiede, die oft weitreichende Folgen haben.

Auch bei Handelsverträgen ist Vorsicht geboten. Welches Recht ist anwendbar und welche Gerichte sind zuständig? Es gibt zwar europäische Regelungen, die das anwendbare Recht und den Gerichtsstand bestimmen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Besser ist es jedoch, dies vertraglich zu regeln.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich gut vorbereiten, bevor Sie Ihre Tätigkeit in Belgien aufnehmen. Eine gute Vorbereitung kann viel Zeit und Geld sparen und spätere Diskussionen vermeiden. Das Handelsrecht birgt viele Herausforderungen, aber noch mehr Möglichkeiten. Wenn Sie beide kennen, sind Sie Ihren Konkurrenten einen Schritt voraus.

Weitere Informationen über unsere Dienstleistungen in Bezug auf internationale Verträge und belgische Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Sie unter Vertrieb, Verträge & AGB in Belgien.

Inkasso: Was tun, wenn Ihr belgischer Kunde nicht zahlt?

Das Handelsrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet. Neben der Erstellung und Überprüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört beispielsweise auch die Eintreibung von offenen Rechnungen zum Handelsrecht. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch, wenn Ihr belgischer Partner oder Kunde Ihre Rechnungen nicht bezahlt. Weitere Informationen zu unseren Inkassodienstleistungen finden Sie unter Forderungseinzug.

Prozessführung & Vollstreckung in Belgien

Leider zahlen auch nach einem Inkassoverfahren nicht alle Schuldner ihre ausstehenden Rechnungen. Es kann vorkommen, dass der Schuldner die Rechnung plötzlich bestreitet oder einfach nicht mehr antwortet. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen und vertreten Sie selbstverständlich auch vor Gericht. Weitere Informationen zu Gerichtsverfahren in Belgien finden Sie unter Gerichtsverfahren in Belgien.

Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen den belgischen Schuldner haben, z.B. ein Gerichtsurteil oder einen Europäischen Zahlungsbefehl, kann dieser Titel vollstreckt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Vollstreckung in Belgien.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Handelsrecht?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen unseren Rechtsanwalt Marco Wirtz, Experte für belgisches Handelsrecht, unter m.wirtz@euregio.law oder unter +32 11 29 47 01