Arbeitsrecht in Belgien

Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil unserer Rechtsberatung. Unsere deutschsprachigen Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber in Belgien in allen Fragen zu Arbeitsverträgen, Arbeitsvorschriften, Abmahnungen sowie zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in Arbeitsgerichtsprozessen. Immer an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht.

Wenn Ihr Unternehmen Personal in Belgien beschäftigt, ist das Arbeitsrecht ein Rechtsgebiet, an dem Sie kaum vorbeikommen. Doch Vorsicht: Das belgische Arbeitsrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom deutschen Arbeitsrecht. Unsere Kanzlei verfügt über spezialisierte und umfassende Kenntnisse des belgischen und internationalen Arbeitsrechts und kann Sie als Arbeitgeber in allen Aspekten des Arbeitsrechts und des damit eng verbundenen Sozialversicherungsrechts unterstützen.

Wir beraten und vertreten deutschsprachige Unternehmen, die je nach Größe einen sehr unterschiedlichen Beratungsansatz haben. Unsere Beratung reicht von der Gestaltung von Arbeitsverträgen – nicht von Musterverträgen, sondern von Arbeitsverträgen, die sich an den Bedürfnissen des Unternehmens orientieren – bis hin zur Betreuung im laufenden Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung. Dabei unterstützen wir Geschäftsführer oder Mitarbeiter der Personalabteilung in allen Fragen des Tagesgeschäfts. Gerade im belgischen Geschäft sind bei der Vertragsgestaltung die Besonderheiten und Sensibilitäten des grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnisses besonders zu berücksichtigen. Selbstverständlich bieten wir unsere Hilfe auch im Rahmen von Gerichtsverfahren vor den belgischen Arbeitsgerichten an.

Unser Spezialgebiet: Grenzüberschreitende Beschäftigung & Entsendung

Neben der allgemeinen arbeitsrechtlichen Beratung sind unsere Arbeitsrechtsanwälte vor allem auf grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse spezialisiert, bei denen sich spezifische Fragen hinsichtlich des anwendbaren Arbeitsrechts, des für die Sozialversicherungsbeiträge zuständigen Landes, des Steuerrechts etc. stellen. Da wir fast täglich mit deutschen Arbeitgebern zu tun haben, die in Belgien tätig sind, haben wir speziell für deutsche Arbeitgeber mit Personal in Belgien eine separate Seite mit interessanten Informationen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern in Belgien erstellt.

Häufig werden Arbeitnehmer von ihrem deutschen Arbeitgeber für einen bestimmten Auftrag nach Belgien entsandt, eine sog. Entsendung. Grundsätzlich gelten die Bedingungen des ursprünglichen Arbeitsvertrages weiter, jedoch sind zahlreiche belgische Vorschriften zu beachten. Wie Sie vielleicht schon erfahren haben, kann die Entsendung eines Mitarbeiters in ein anderes Land eine ziemliche Herausforderung sein. Hier finden Sie Informationen zur Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Belgien.

Da uns die grenzüberschreitende Beschäftigung und Entsendung von Arbeitnehmern sehr am Herzen liegt, beobachten wir die neuen Regelungen sehr genau und informieren Sie regelmäßig in unseren FAQ.

Arbeitsvertrag in Belgien: Klare Vereinbarungen sorgen für ein gutes Arbeitsverhältnis

Wir können Sie u.a. bei der Ausarbeitung Ihrer Personalpolitik, Ihrer Arbeitsvorschriften oder Ihrer Fahrzeugpolitik unterstützen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsvorschriften zu erstellen, sobald er einen Arbeitnehmer in Belgien einstellt. Selbstverständlich gehört auch die Verhandlung, Erstellung oder Änderung von Arbeitsverträgen zu unserer täglichen Praxis. Auch wenn es auf den ersten Blick einfach erscheint, einen Arbeitsvertrag aufzusetzen, gibt es einige Punkte, die bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Arbeitsvertrags zu beachten sind:

1. Geben Sie sofort einen unbefristeten Vertrag, beginnen Sie mit einem befristeten Vertrag oder versuchen Sie es gar über eine Zeitarbeitsfirma? Wenn Sie sich für einen unbefristeten Arbeitsvertrag entscheiden, können Sie im Prinzip jederzeit kündigen. Ist der Arbeitsvertrag befristet, gelten strengere Formalitäten.

2. Handelt es sich um einen „normalen“ Arbeitnehmer oder übt der Arbeitnehmer eher die Tätigkeit eines Außendienstmitarbeiters aus? Hat der Arbeitnehmer dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für verlorene Kunden? Die Regelungen in diesem Bereich sind in Deutschland und Belgien sehr unterschiedlich.

3. Wird der Arbeitnehmer Vollzeit oder nur Teilzeit arbeiten? Wenn der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist, müssen Sie die zusätzlichen Pflichten für Teilzeitbeschäftigte beachten und Ihre Arbeitsvorschriften entsprechend anpassen.

4. Ist es sinnvoll, ein Wettbewerbsverbot in den Arbeitsvertrag aufzunehmen? Für Arbeitgeber ist es oft beruhigend zu wissen, dass ihr Arbeitnehmer nach einer Eigenkündigung nicht sofort für einen Konkurrenten arbeiten kann. Aber wissen Sie auch, dass Sie dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlen müssen? Es kann sinnvoll sein, eine „umgekehrte Verzichtsklausel“ in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.

5. Wird der Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten? Bei Tele- oder Heimarbeit sollten im Arbeitsvertrag konkrete Regelungen getroffen werden, z.B. zu den Kosten für das Home Office.

Mit guten und ausgewogenen (lohnsteueroptimierten) Arbeitsverträgen und Arbeitsvorschriften schaffen Sie die notwendigen Rahmenbedingungen für sich und Ihre Mitarbeiter.

Während der Beschäftigung

Im Laufe des Arbeitsverhältnisses stellt sich häufig die Frage, ob das Gehalt weiter optimiert werden kann. In vielen Fällen ist dies tatsächlich möglich, z.B. durch die Gewährung von Zusatzleistungen wie Essensgutscheinen oder einem Firmenwagen. Eine solche Lohnoptimierung führt häufig zu einer Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Weniger erfreulich ist es hingegen, wenn Ihr Mitarbeiter für längere Zeit ausfällt. Diese Abwesenheit kann verschiedene Gründe haben, z.B. Elternzeit, Zeitguthaben, aber auch Krankheit. Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber während der ersten 30 Tage zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Ende des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet irgendwann. In den meisten Fällen kündigt der Arbeitnehmer oder wird gekündigt, vielleicht sogar aus dringenden Gründen. In diesen Fällen sind schwierige Entscheidungen zu treffen. Sie können sich auf unsere Erfahrung und unser Verhandlungsgeschick verlassen, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit vernünftig zu beenden.

Wir beraten Sie über die verschiedenen Beendigungsmöglichkeiten in Belgien: ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist oder Kündigung mit Abfindung, Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmliche Auflösung mit Abfindung etc. Welcher Weg gewählt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu beachten ist, dass die Kündigungsmodalitäten in Belgien völlig anders sind als in Deutschland. So bedarf eine Kündigung beispielsweise nicht der vorherigen Zustimmung eines Richters.

Umstrukturierung in Belgien

Wir unterstützen Sie auch in schwierigen Zeiten, z.B. bei Umstrukturierungen. Wenn Ihr Unternehmen übernommen wird oder Sie mehrere Entlassungen gleichzeitig vornehmen müssen, können Sie sich an uns wenden, um die Umstrukturierung in die richtigen Bahnen zu lenken und sich mit den Gewerkschaften abzustimmen. Schließlich handelt es sich oft um komplexe Regelungen, bei denen viele verschiedene Vorschriften zu beachten sind. Da kann ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit schnell große Folgen haben.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Haben Sie Fragen zum belgischen Arbeitsrecht? Zögern Sie nicht, unseren deutschsprachigen Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Wirtz zu kontaktieren. Per E-Mail an m.wirtz@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01.