Steuerrecht für Expats in Belgien

Ausländische Führungskräfte (sog. Expatriates oder Expats), die vorübergehend in Belgien für ein belgisches Unternehmen oder eine belgische Niederlassung eines ausländischen Unternehmens tätig sind, können in Belgien von einem besonderen, günstigen Steuerstatus profitieren: den Expat-Status. Dieser Status gilt für zwei Kategorien von Steuerpflichtigen: zum einen für Arbeitnehmer und leitende Angestellte von Unternehmen und zum anderen für Arbeitnehmer, die als Forscher beschäftigt sind.

Wenn Sie in Belgien als Arbeitnehmer tätig sind, wird Ihr Gehalt im Rahmen der Einkommensteuer besteuert. Grundsätzlich sind alle in Belgien ansässigen natürlichen Personen einkommensteuerpflichtig, es gibt aber auch eine beschränkte Steuerpflicht für natürliche Personen, die nicht in Belgien ansässig sind, aber dort Einkünfte erzielen. Ausnahmen sind im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Belgien geregelt.

Die Einkommensteuer in Belgien unterliegt – wie in Deutschland – einem progressiven Steuertarif und ist somit abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Vom zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden, wobei es verschiedene Abzugsmöglichkeiten und Steuerermäßigungen gibt. Nach Ablauf des Kalenderjahres muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Belgien hat (zu Recht) den Ruf, relativ hohe Einkommensteuern zu erheben. Es lohnt sich also zu prüfen, ob Sie den günstigeren Expat-Status in Anspruch nehmen können.

Was sind die Voraussetzungen für den Expat-Status?

Um in den Genuss des Expat-Status zu kommen, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Der Expatriate darf in den 60 Monaten vor seiner Einstellung in Belgien:

  • nicht in Belgien gewohnt haben,
  • nicht in einem Umkreis von 150 km von der belgischen Grenze gewohnt haben,
  • in Belgien nicht für Berufseinkünfte steuerpflichtig gewesen sein.


Außerdem muss der Expatriate ein jährliches Bruttogehalt von mindestens 75.000 € für in Belgien erbrachte Dienstleistungen erhalten. Diese Einkommensvoraussetzung gilt nicht für Forscher, die jedoch einen qualifizierten Master-Abschluss oder mindestens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen müssen. Außerdem müssen sie mindestens 80 % ihrer Arbeitszeit in der Forschung des Unternehmens tätig sein.

Wie den Expat-Status beantragen?

Der Expat Status muss vom Arbeitgeber beim FÖD Finanzen elektronisch beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einstellung des Expatriates in Belgien eingereicht werden.

Wird der Antrag genehmigt, kann der Expat-Status für maximal 5 Jahre in Anspruch genommen werden, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 3 Jahre.

Welche Vorteile hat der Expat-Status?

Der Sonderstatus bringt zwei wichtige steuerliche Vorteile mit sich:

  1. Der Expatriate kann bis zu 30 % seines Bruttojahresgehalts als Aufwandsentschädigung (netto) erhalten. Dieser Betrag ist auf 90.000 EUR pro Jahr begrenzt. Für diese Vergütung sind keine Nachweise erforderlich.

  1. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber dem Expatriate die folgenden Kosten erstatten, sofern die entsprechenden Belege vorgelegt werden:
    • Umzugskosten nach Belgien
    • Kosten für die Einrichtung der Wohnung in Belgien
    • Schulkosten für die Kinder in Belgien

Die Sozialversicherung folgt der Auffassung der Steuerbehörden, so dass diese Vergütungen auch von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind.

Fazit

Es lohnt sich also, den Expat-Status zu beantragen, wenn Sie oder Ihr Mitarbeiter die Voraussetzungen dafür erfüllen. Unsere auf Steuer- und Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten Sie gerne über die Voraussetzungen für den Expat-Status und begleiten Sie bei der Beantragung des Expat-Status.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Expat-Status?

Möchten Sie den Expat-Status in Belgien beantragen? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Expat-Spezialisten Marco Wirtz. Per E-Mail an m.wirtz@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01.