Internationales Steuerrecht

Unsere Steuerexperten sind insbesondere auf grenzüberschreitende Steuerfragen spezialisiert. Wir sagen Ihnen, in welchem Land Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter Steuern zahlen müssen, welche Umsatzsteuer Sie abführen müssen und helfen Ihnen bei der Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Wenn Ihr Unternehmen in verschiedenen Ländern tätig ist, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass sich verschiedene Länder für die Erhebung von Steuern auf dieselben Einkünfte zuständig erklären. Die Frage, in welchem Land Ihr Unternehmen körperschaftsteuerpflichtig ist, hängt im Wesentlichen vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Belgien und Deutschland ab. Das DBA enthält Regelungen zur Zuweisung des Besteuerungsrechts und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Ein wichtiges Beispiel aus der Praxis betrifft die Frage nach dem Vorliegen einer Betriebsstätte in Belgien. Wir beraten Sie und stellen sicher, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Darüber hinaus kann eine Entsendung oder grenzüberschreitende Beschäftigung erhebliche steuerliche Auswirkungen für die beteiligten Arbeitnehmer haben. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass ein Steuerpflichtiger in zwei Staaten für denselben Steuergegenstand mit einer vergleichbaren Steuer doppelt belastet wird.

Wenn es also um internationales Steuerrecht geht, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Ob es um die Körperschaftsteuer aufgrund der Betriebsstätte Ihres Unternehmens in Belgien, die Einkommensteuer Ihrer in Belgien tätigen Arbeitnehmer oder Ihre internationale Vermögensverwaltung geht, bei unseren Steuerexperten sind Ihre Fragen zum internationalen Steuerrecht in guten Händen.

KONTAKT

Sie haben Gesprächsbedarf?

Zögern Sie nicht, unsere deutschsprachige Steueranwältin Sofie Jacobs zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum belgischen Steuerrecht haben. Per E-Mail an s.jacobs@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01