Internationale Vertragsgestaltung

Bei Ihren Geschäften mit Belgien werden Sie mit einer Vielzahl von vertragsrechtlichen Fragen konfrontiert. Hier stehen wir Ihnen als kompetenter und pragmatischer Partner zur Seite. Wir prüfen und verhandeln internationale Verträge, immer mit dem Ziel, Ihnen größtmögliche Sicherheit zu geben – sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht.

Unkenntnis der Spielregeln internationaler Vertragsgestaltung kann zu Missverständnissen und kostspieligen Fehlern führen. Die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit in Belgien stellt deutsche Unternehmen vor die Herausforderung, in internationalen Verträgen Vertragsklauseln sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen zu formulieren, die einerseits in Belgien durchsetzbar und andererseits für beide Geschäftspartner akzeptabel sind. Weitere wichtige Klauseln in internationalen Verträgen sind die Wahl des Gerichtsstandes und des auf den Vertrag anwendbaren Rechts. Auch Regelungen zur Mängelhaftung und Haftungsbeschränkungen sollten nicht fehlen.

Durch eine umsichtige Vertragsgestaltung und die Verwendung geeigneter Incoterms-Klauseln können deutsche Exporteure, soweit es ihre Verhandlungsposition zulässt, einen Großteil der Risiken im Auslandsgeschäft abfedern. Eine gewisse Erleichterung bei der rechtlichen Gestaltung von grenzüberschreitenden Warengeschäften bietet das international anerkannte UN-Kaufrecht.

Die vertraglichen Eckpunkte sollten aus Beweisgründen immer schriftlich fixiert werden. Dies kann in Form eines Vertrages, aber auch in Form eines Angebots mit allen wesentlichen Inhalten und unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.

Gestaltung internationaler Handelsverträge

Natürlich ist es auch wichtig, dass die Verträge mit Ihren belgischen Geschäftspartnern inhaltlich korrekt formuliert sind. Unsere Kanzlei ist auf die Ausarbeitung von internationalen Handelsverträgen spezialisiert. Je nach Art des Vertrages müssen unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Bestimmte Klauseln oder Verhaltensweisen sind nach diesen Vorschriften verboten oder aber zwingend vorgeschrieben. Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen, Ihre Geschäftsstrategie, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihre Handelsverträge mit diesen Vorschriften in Einklang zu bringen. Wir beraten Sie bei der Erstellung oder Überprüfung aller Arten von Handelsverträgen, wie z.B.:

  • Liefervertrag
  • Kooperationsvertrag
  • Vertriebsvertrag
  • Managementvertrag
  • Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
  • Handelsvertretervertrag
  • Dienstleistungsvertrag (Beratung)
  • Lizenzvertrag
  • Kaufvertrag

Da es bei internationalen Handelsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gibt, ist es wichtig, jeden Vertrag individuell zu betrachten und auf Ihr Unternehmen zuzuschneiden. Ein Wettbewerbsverbot ist beispielsweise eine Klausel, die immer wieder vorkommt, aber mit wichtigen Bedingungen und Konsequenzen verbunden ist. Eine kompetente rechtliche Beratung bei der Formulierung von Handelsverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Geschäfte in Belgien geeignet sind, ist daher unbedingt zu empfehlen. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Gestaltung von internationalen Vertriebsverträgen ankommt und wie Sie durch eine geschickte Vertragsgestaltung Geschäftsrisiken im Ausland vermeiden können.

Vorvertragliche Informationen

Wenn Sie mit einem belgischen Partner einen Vertrag über eine geschäftliche Zusammenarbeit abschließen möchten, z.B. einen Vertriebs- oder Handelsvertretervertrag, müssen Sie auch die vorvertraglichen Informationspflichten beachten. Sie sind unter anderem verpflichtet, Ihren Partner klar und detailliert über Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt, die Zielgruppe, den Zielmarkt usw. zu informieren. Die Nichteinhaltung dieser vorvertraglichen Informationspflichten kann schwerwiegende Sanktionen wie die Nichtigkeit des Vertrages nach sich ziehen. Gerne stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, die alle Informationen enthält, die Sie Ihrem Geschäftspartner zur Verfügung stellen müssen.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Haben Sie Fragen zur Gestaltung von internationalen Verträgen? Zögern Sie nicht, unseren deutschsprachigen Fachanwalt für Handelsrecht Marco Wirtz zu kontaktieren. Per E-Mail an m.wirtz@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01.