Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Basis Ihrer Geschäfte in Belgien

Wenn Sie in Belgien Geschäfte machen, ist es wichtig, dass Sie über Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen, die dem belgischen Recht entsprechen und in denen die Rechte und Pflichten von Ihnen und Ihrem Kunden oder Geschäftspartner festgelegt sind. Gut formulierte AGB können die Risiken, die Sie als Unternehmer bei Auslandsgeschäften eingehen, verringern. Ihre AGB können beispielsweise Bestimmungen zu Haftung, Zahlungsbedingungen und Garantien enthalten oder einen Eigentumsvorbehalt vorsehen. Viele dieser Aspekte sind in Belgien anders geregelt als in Deutschland.

Sowohl im B2B- als auch im B2C-Geschäft schränkt das belgische Recht die Gestaltungsfreiheit der AGB ein. Insbesondere müssen AGB-Klauseln klar, verständlich und ausgewogen sein. Darüber hinaus sind bestimmte Klauseln ausdrücklich verboten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach belgischem Recht.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist zudem zu beachten, dass Ihre belgischen Geschäftspartner vor Vertragsschluss die Möglichkeit haben müssen, von den AGB-Bestimmungen Kenntnis zu nehmen. So ist es in Belgien grundsätzlich erforderlich, dass die AGB dem Vertragspartner vor Vertragsschluss übersandt oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden. Idealerweise wird der Erhalt der AGB einschließlich der Zustimmung schriftlich bestätigt. Die Beweislast für die Übermittlung der AGB vor Vertragsschluss liegt beim Verkäufer.

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist ein beliebtes Forderungssicherungsinstrument deutscher Unternehmen beim Verkauf von Waren. Durch den Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum an der Ware – trotz Lieferung – erst dann auf den Käufer über, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. Insbesondere im Falle der Insolvenz des Käufers ist der Eigentumsvorbehalt sehr nützlich, da die Ware dann nicht in die Insolvenzmasse fällt, sondern vom Insolvenzverwalter herausverlangt werden kann.

Die deutschen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt sind sehr umfassend (insolvenzfester, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt). Im belgischen Geschäftsverkehr ist jedoch zu beachten, dass sich die Rechtsgrundlage des Eigentumsvorbehalts unabhängig von der Rechtswahl nach dem Ort richtet, an dem sich die Ware physisch befindet, d.h. in der Regel nach dem Recht des Käuferlandes. In jüngster Zeit hat sich die Regelung des Eigentumsvorbehalts in Belgien durch das Inkrafttreten des Pfandrechtsgesetzes grundlegend geändert. Das Pfandrechtsgesetz hat den Anwendungsbereich des belgischen Eigentumsvorbehalts erheblich erweitert. Weitere Informationen zum belgischen Eigentumsvorbehalt finden Sie in unserer Publikation Eigentumsvorbehalt in Belgien.

Zu beachten ist zudem, dass der Eigentumsübergang nach belgischem Recht bereits mit Abschluss des Kaufvertrages erfolgt. Es muss lediglich Einigkeit über die Ware und deren Preis bestehen. Die im deutschen Rechtssystem bestehende Trennung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft gibt es daher im belgischen Recht nicht. Mit Abschluss des Kaufvertrages gehört die Kaufsache grundsätzlich nicht mehr zum Vermögen des Verkäufers. Der Eigentumsübergang kann jedoch von einer Bedingung wie dem Eigentumsvorbehalt abhängig gemacht werden.

Incoterms

Die Vermeidung und gezielte Absicherung von Geschäftsrisiken ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften notwendig. Eines dieser Risiken ist das Transportrisiko, das vor allem bei Lieferungen ins Ausland erheblich sein kann. Zur Regelung des Gefahren- und Kostenübergangs bei internationalen Warenlieferungen stehen dem Exporteur verschiedene Incoterms-Klauseln zur Verfügung.

Die Incoterms sind einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Kaufvertragsparteien insbesondere im internationalen Warenhandel eine standardisierte Abwicklung ermöglichen. Im Wesentlichen regeln die Incoterms, welche Vertragspartei für den Transport der Ware verantwortlich ist, wer die Kosten trägt und wer die Gefahr trägt. Darüber hinaus wird geregelt, wer für die Versicherung, die Verpackung, die Kennzeichnung der Ware oder die Beschaffung von Dokumenten verantwortlich ist.

Die Klauseln werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden. Es kann jeweils nur eine Klausel vereinbart werden, da die einzelnen Klauseln sich widersprechende Regelungen enthalten. Die Vereinbarung einer Incoterm-Klausel kann ggf. auch zoll- und steuerrechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher darauf zu achten, ob Verträge oder AGB einen Hinweis auf eine Incoterm-Klausel enthalten und was als Vertragsinhalt akzeptiert wird. Wir beraten Sie, welches Incoterm für Ihr Belgiengeschäft am besten geeignet ist.

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