Vertrieb, Verträge & AGB in Belgien

Das belgische Vertriebs- und Vertragsrecht ist für den Erfolg auf dem belgischen Markt unerlässlich. Die Vertriebsmöglichkeiten im Ausland sind sehr vielfältig und hängen von der Unternehmensgröße, dem Produkt bzw. der Dienstleistung und der allgemeinen Marketingstrategie des Unternehmens ab. Ähnlich wie in Deutschland haben auch in Belgien Allgemeine Geschäftsbedingungen einen hohen rechtlichen Stellenwert. Wir beraten Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen zu Vertriebsformen, Handelsvertretern oder Vertragsgestaltung in Belgien.

Website oder Webshop für den belgischen Markt

Um einen ausländischen Markt zu erschließen, werden die Produkte häufig zunächst über eine Website oder einen Webshop verkauft. Wenn Sie über einen Webshop an belgische Verbraucher verkaufen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an das belgische Recht anpassen.

Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre belgischen AGB an die Besonderheiten des E-Commerce angepasst werden (z.B. ein Widerrufsrecht für Verbraucher) und hilft Ihnen bei der Erstellung eines Haftungsausschlusses, der Ihr Unternehmen vor Risiken schützt. Weitere Informationen über unsere AGB nach belgischem Recht finden Sie auf der Seite Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Basis Ihrer Geschäfte in Belgien.

Wichtig sind auch die Pflichtangaben, die Sie im Rahmen des Schutzes personenbezogener Daten (DSGVO-Vorschriften) auf Ihrer Website machen müssen, wenn Sie über Ihre Website Kundendaten erfassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Datenschutz. Nicht zuletzt sollten Sie auch an steuerliche Aspekte denken, wie z.B. die Anwendung der richtigen Umsatzsteuerregelung (siehe Steuerrecht).

Vertriebsrecht

Im Vertriebsrecht beraten wir vornehmlich mittelständische deutsch(sprachig)e Unternehmen und Händler, die ihre Waren und Dienstleistungen in Belgien vertreiben wollen. Die Beratung umfasst den Aufbau von Vertriebsstrukturen in rechtlicher und kaufmännischer Hinsicht sowie die laufende Beratung bestehender Vertriebssysteme.

Dazu gehört die Erstellung und Überprüfung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen sowie die Gestaltung von auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenen Kooperationsvereinbarungen. Schließlich beraten wir – auch prozessual – bei der Beendigung und Abwicklung von Vertriebsstrukturen, insbesondere bei der Beendigung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen. Wir berechnen mögliche Ausgleichsansprüche und entwickeln Strategien zu deren Abwehr.

Der belgische Vertragshändler

Insbesondere mittelständische Unternehmen arbeiten für den Vertrieb ihrer Produkte in Belgien häufig mit einem Vertragshändler zusammen. Dieser verkauft die Waren des deutschen Exporteurs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die belgischen Kunden. Das deutsche Unternehmen profitiert von den Marktkenntnissen des lokalen Händlers und muss sich nur in begrenztem Umfang mit den lokalen Marktanforderungen vertraut machen.

Der belgische Handelsvertreter

Eine weitere Möglichkeit ist der Export über einen Handelsvertreter. Der Handelsvertreter ist ein selbständiger Unternehmer, der dem deutschen Exporteur Aufträge in Belgien vermittelt. Dafür erhält er eine Provision. Im Gegensatz zum angestellten Außendienstmitarbeiter ist der Handelsvertreter gegenüber dem Exporteur nicht weisungsgebunden. Die Geschäfte kommen bei Einschaltung eines Handelsvertreters zwischen dem deutschen Verkäufer und dem belgischen Kunden zustande und sind gesondert vertraglich zu regeln.

Der Handelsvertreter kann auch über eine Abschlussvollmacht verfügen, die es ihm erlaubt, Verträge im Namen des Verkäufers abzuschließen. Der Einsatz eines Handelsvertreters ist insbesondere dann sinnvoll, wenn direkt an Endkunden geliefert werden soll oder wenn bestimmte Branchen- oder Marktstrukturen dies erfordern. Im Idealfall ist der Handelsvertreter die Schnittstelle zwischen dem deutschen Unternehmen und dem belgischen Markt, er sondiert den Markt und deckt potenzielle Absatzchancen auf. Vorsicht! Bei Vertragsbeendigung hat der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch.

Vertrieb durch eigenes Personal

Auch der Einsatz eigener Außendienstmitarbeiter (Vertriebsmitarbeiter) kann sich lohnen. Der Einsatz eigener Mitarbeiter hat den Vorteil, dass der Auslandsvertrieb gezielter gesteuert werden kann. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Anders als in Deutschland entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Ausgleichsanspruch für den Außendienstmitarbeiter. Weitere Informationen zur Beschäftigung von Mitarbeitern in Belgien finden Sie auf der Seite Personal in Belgien.

Vorsicht bei der Steuerbetriebsstätte in Belgien

Durch die Zusammenarbeit mit Vertragshändlern, Handelsvertretern oder eigenen Arbeitnehmern entsteht in der Regel keine Betriebsstätte in Belgien und damit auch keine Steuerpflicht. Insbesondere bei der Zusammenarbeit mit eigenen Arbeitnehmern sind jedoch einige Grundregeln zu beachten. Soll die Begründung einer Betriebsstätte in Belgien vermieden werden, ist beispielsweise darauf zu achten, dass der Mitarbeiter keine Abschlussvollmacht hat.

Vertragsgestaltung mit belgischen Geschäftspartnern

Für eine reibungslose Zusammenarbeit mit in Belgien ansässigen Vertriebspartnern empfiehlt es sich, die Vertriebskooperation schriftlich festzuhalten. Dies geschieht in der Regel in Form eines Handelsvertretervertrages – wenn nur Geschäfte vermittelt werden sollen – oder bei Vertragshändlern, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln, in Form von Vertriebsrahmenverträgen, die idealerweise auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die einzelnen Liefergeschäfte enthalten. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen in diesem Bereich finden Sie unter Internationale Vertragsgestaltung. Für Außendienstmitarbeiter ist ein Arbeitsvertrag nach den Bestimmungen des belgischen Arbeitsrechts zu verwenden (siehe auch Arbeitsrecht und Personal in Belgien).

Kontakt

Sie haben Fragen?

Haben Sie Fragen zur Gestaltung Ihrer AGB, zu Verträgen oder zum Vertrieb in Belgien? Zögern Sie nicht, unseren deutschsprachigen Fachanwalt für Handelsrecht Marco Wirtz zu kontaktieren. Per E-Mail an m.wirtz@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01.