Personal in Belgien

Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in Belgien können schnell steuerliche und rechtliche Fragen auftauchen. Um solche Probleme frühzeitig zu vermeiden, lohnt es sich, rechtliche Unterstützung in Belgien in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei ist auf die Betreuung deutsch(sprachig)er Arbeitgeber mit Mitarbeitern in Belgien spezialisiert. Wir begleiten Ihr Unternehmen in arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht von A bis Z: von der Bestimmung des zuständigen paritätischen Ausschusses über die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Arbeitsvorschriften bis hin zur Unterstützung bei Kündigungen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Personal in Belgien einzustellen. Entweder über eine belgische Tochtergesellschaft oder direkt über Ihr deutsches Unternehmen. Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie Mitarbeiter in Belgien einstellen wollen? Diese Frage wird häufig gestellt, insbesondere von ausländischen Unternehmen ohne Erfahrung auf dem belgischen (Arbeits-)Markt.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Überprüfung von rechtskonformen Arbeitsverträgen und Arbeitsvorschriften nach belgischem Recht und beraten Sie bei Fragen zum belgischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Großer Beratungsbedarf besteht auch bei Fragen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, dem belgischen Kündigungsrecht und der Gehaltsoptimierung. Weitere Informationen zu unserem Beratungsspektrum im belgischen Arbeitsrecht finden Sie auf der Seite Arbeitsrecht in Belgien.

Da wir häufig deutsche Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeitern in Belgien begleiten, haben wir ein Rundum-sorglos-Paket ‚Personal in Belgien‘ geschnürt, das wir zu einem Festpreis anbieten. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind. Das Personalpaket umfasst u.a. folgende Leistungen: Erstellung des Arbeitsvertrags und der Arbeitsvorschriften (oft mehrsprachig, z.B. Niederländisch oder Französisch mit deutscher Übersetzung), eine Übersicht in deutscher Sprache über die wichtigsten Bestimmungen des belgischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und Prüfung welche Paritätische Kommission für Ihr Unternehmen zuständig ist. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch ein belgisches Lohnbüro. Das Lohnbüro übernimmt alle notwendigen Abrechnungen und administrativen Verpflichtungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung in Belgien. Kontaktieren Sie Marco Wirtz (per E-Mail an m.wirtz@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01) für ein unverbindliches Angebot.

Um Ihnen den Weg nach Belgien zu erleichtern, haben wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zusammengestellt, die bei der Einstellung von Mitarbeitern in Belgien zu beachten sind. Im Mittelpunkt steht dabei ein deutsches Unternehmen, das einen Mitarbeiter in Belgien einstellen möchte. Die Übersicht umfasst unter anderem folgende Aspekte:

1. Körperschaftssteuer: Hat die Beschäftigung über eine deutsche Gesellschaft körperschaftsteuerliche Konsequenzen für die deutsche Gesellschaft? Hier ist insbesondere die Begründung einer Betriebsstätte zu berücksichtigen.

2. Einkommensteuer: Wo muss der Arbeitnehmer aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens Einkommensteuer auf sein Gehalt zahlen?

3. Sozialversicherung: Wo ist der Arbeitnehmer sozialversichert und welche sozialrechtlichen Maßnahmen müssen getroffen werden, bevor der Arbeitnehmer seine Arbeit in Belgien aufnehmen kann?

4. Arbeitsrecht: Welche Besonderheiten gibt es im belgischen Arbeitsrecht, sowohl während der Beschäftigung als auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Obwohl es theoretisch möglich ist, deutsches Arbeitsrecht für anwendbar zu erklären, empfiehlt es sich, belgisches Arbeitsrecht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft in Belgien arbeitet. Deutsche Unternehmen, die Arbeitnehmer in Belgien beschäftigen, sollten sich daher unbedingt mit den Besonderheiten des belgischen Arbeitsrechts vertraut machen. Denn das belgische Arbeitsrecht weicht in vielen Bereichen vom deutschen Arbeitsrecht ab.

5. Entlohnung: Was kostet ein belgischer Arbeitnehmer und wie sieht die Entlohnung in Belgien in der Praxis aus?

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in unserem Blog:

Neben der Beratung in den oben genannten Bereichen möchte unsere Kanzlei Ihr Unternehmen auch von administrativen Aufgaben entlasten (siehe auch Compliance). Im Interesse einer umfassenden und effizienten Betreuung unserer Mandanten verfügen wir über Kooperationsstrukturen mit verschiedenen Partnern:

Lohnbuchhaltung

Wenn Sie in Belgien Personal beschäftigen, müssen Sie für die Lohnbuchhaltung mit einem sog. Sozialsekretariat (Lohnbüro) zusammenarbeiten. Unser Lohnbuchhaltungspartner unterstützt deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in Belgien beschäftigen, aber nicht über eine entsprechende Personalverwaltung vor Ort verfügen. Es wird ein komplettes Lohnbuchhaltungspaket angeboten, das von allen erforderlichen Formalitäten und Anmeldungen bei den belgischen Behörden (Identifizierung des Arbeitgebers beim LSS (Landesamt für Soziale Sicherheit), Dimona-Meldung der Arbeitnehmer, vierteljährliche DmfA-Meldungen, Anschluss an einen externen Dienst für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz, Anschluss an eine Urlaubskasse usw.) über die monatliche Lohnabrechnung bis hin zur Berechnung und Auszahlung der Gehälter sowie der Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge reicht.

Eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialsekretariat ist vor allem bei grenzüberschreitenden Lohnproblemen, z.B. bei Salary Splits, hilfreich. Unser Lohnbuchhaltungspartner unterbreitet Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Arbeitsunfallversicherung

Sie müssen für Ihre belgischen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfallversicherung abschließen, da Sie als Arbeitgeber für Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg haften. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Unser Versicherungspartner unterbreitet Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zu Ihrem Personal in Belgien oder möchten Personal in Belgien einstellen? Zögern Sie nicht, unseren deutschsprachigen Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Wirtz zu kontaktieren. Per E-Mail an m.wirtz@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01.