Übernahme eines Unternehmens in Belgien

Immer häufiger möchten deutsch(sprachig)e Unternehmen ein belgisches Unternehmen erwerben. Ein solcher Unternehmenskauf ist ein umfassender Prozess, insbesondere wenn er grenzüberschreitend erfolgt. Wir beraten und begleiten deutschsprachige Unternehmen und Investoren bei Unternehmenskäufen in Belgien sowie beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz von der ersten Idee bis zur Umsetzung. Wir wissen, worauf es ankommt: Ein steuerlich und juristisch spezialisiertes Team steht Ihnen während des gesamten Akquisitionsprozesses zur Seite. Unser eingespieltes M&A-Team hat mehrfach bewiesen, dass es bei Unternehmenskäufen in Belgien schnell und ergebnisorientiert unterstützen kann.

Unser Beratungsspektrum bei Unternehmenskäufen in Belgien umfasst u.a.

  • Steuerliche und rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen
  • Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung bei Unternehmenstransaktionen,
  • Umfassende und ergebnisorientierte steuerliche und rechtliche Due Diligence-Prüfungen,
  • Gründung einer belgischen Gesellschaft zum Zwecke des Erwerbs eines Unternehmens in Belgien.


Wir begleiten unsere Mandanten also während des gesamten Kaufprozesses, von der Vorbereitung (Due Diligence) über die Verhandlung bis hin zur Abwicklung der Unternehmenskaufverträge.

Due Diligence in Belgien

Bei jeder Übertragung ist eine (rechtliche und finanzielle) Due Diligence unerlässlich, insbesondere für den Erwerber. Es liegt auf der Hand, dass der Erwerber wissen möchte, wie es um die finanzielle Situation des Unternehmens bestellt ist, ob noch Forderungen aus der Vergangenheit zu erwarten sind, wie die Zukunftsaussichten aussehen, wie der rechtliche Status der laufenden Verträge und der Arbeitsverträge ist, wie es um das geistige Eigentum bestellt ist, etc. Die Due Diligence stellt sicher, dass das Unternehmen in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, dass Sie genau wissen, was Sie übernehmen, und dass Sie gegebenenfalls im Übernahmevertrag Schutzmaßnahmen festlegen können.

Bei der Due Diligence des belgischen Unternehmens profitieren unsere deutschen Mandanten davon, dass unser Team aus Anwälten besteht, die auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert sind, wie z.B. Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht, so dass wir Sie bei der Due Diligence umfassend begleiten können. So erhalten Sie bereits während der Verhandlungen Klarheit über die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen der geplanten Transaktion. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Verträgen wie NDA (Vertraulichkeitsvereinbarung), Übernahmevertrag und Earn-Out-Klauseln.

Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal

Bei der Wahl der geeigneten Transaktion ist zwischen einem Share Deal (Übernahme von Anteilen oder Aktien) und einem Asset Deal (Übernahme von Vermögenswerten) zu unterscheiden. Die rechtlichen Konsequenzen eines Share Deals und eines Asset Deals unterscheiden sich erheblich.

Bei einem Share Deal werden Anteile oder Aktien des betreffenden Unternehmens verkauft. Damit geht das gesamte Unternehmen mit allen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten über. Lizenzen, Darlehen, Verträge und Verbindlichkeiten bleiben bestehen, was die Bedeutung einer sorgfältigen Due Diligence deutlich macht.

Interessieren Sie sich hingegen nur für bestimmte Vermögenswerte, Güter oder eine Abteilung eines belgischen Unternehmens, sollten Sie sich für einen Asset Deal entscheiden. Dabei überträgt das Unternehmen selbst die Vermögenswerte und nicht die Gesellschafter. Bei einem Asset Deal ist es wichtig, dass die zu übertragenden Vermögenswerte und eventuelle Verbindlichkeiten im Vertrag klar beschrieben werden. Außerdem kann es erforderlich sein, die Zustimmung von Mitgesellschaftern oder Gläubigern einzuholen.

Steuerneutralität & Bewertung der Transaktion

Wenn Sie ein Unternehmen in Belgien erwerben möchten, müssen Sie die steuerlichen Folgen dieser Übertragung berücksichtigen. Gesellschaftsrecht und Steuerrecht gehen dabei Hand in Hand. Bei einer M&A-Transaktion wird in der Regel Steuerneutralität angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden: Die Transaktion darf nicht primär der Steuervermeidung dienen, die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden etc. Darüber hinaus unterliegt eine Anteilsübernahme (Share Deal) völlig anderen steuerlichen Regelungen als die Übernahme des zugrunde liegenden Vermögens (Asset Deal). Selbstverständlich können wir Sie dabei unterstützen, einen steuerneutralen Erwerb in Belgien durchzuführen.

Wenn Sie ein belgisches Unternehmen erwerben möchten, ist es außerdem wichtig, eine klare Vorstellung vom Wert des Unternehmens zu haben. Dank unseres multidisziplinären Ansatzes können wir jederzeit unsere Partner aus der Finanzberatung hinzuziehen, die Ihnen bei der Bewertung behilflich sein können.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zur Unternehmensübernahme (M&A) in Belgien? Zögern Sie nicht, unser M&A-Team unter der Leitung von Marco Wirtz zu kontaktieren. Per E-Mail an m.wirtz@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01.