Beschäftigung von Personal in Belgien – Teil 1: Steuern und Sozialversicherung

Marco Wirtz
Rechtsanwalt

Wenn Sie einen Arbeitnehmer in Belgien einstellen möchten, können Sie dies entweder über eine belgische (Tochter-)Gesellschaft oder direkt über ein ausländisches Unternehmen tun. Aber was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Arbeitnehmer in Belgien einstellen wollen? Diese Frage wird häufig gestellt, insbesondere von ausländischen Unternehmen ohne Erfahrung auf dem belgischen (Arbeits-)Markt.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte zusammengestellt, die Sie bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in Belgien berücksichtigen müssen. Diese Übersicht umfasst sowohl die steuerlichen Auswirkungen als auch die sozialrechtlichen Bestimmungen. Wir gehen von einem deutschen Unternehmen aus, das einen Mitarbeiter in Belgien einstellen möchte.

Diese Übersicht umfasst 3 Aspekte:

  1. Körperschaftsteuer: Hat die Beschäftigung über ein ausländisches Unternehmen für dieses Unternehmen körperschaftsteuerliche Folgen?
  2. Lohnsteuer: Wo muss der Arbeitnehmer Lohnsteuer auf sein Gehalt zahlen?
  3. Sozialversicherung: Wo ist der Arbeitnehmer sozialversichert und welche sozialrechtlichen Maßnahmen müssen getroffen werden, bevor ein Arbeitnehmer seine Arbeit in Belgien aufnehmen kann?

1.Körperschaftssteuer in Belgien

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland ist ein deutsches Unternehmen in Belgien körperschaftsteuerpflichtig, wenn es in Belgien eine Betriebsstätte unterhält.

Eine Betriebsstätte in Belgien hat zur Folge, dass der in Belgien erwirtschaftete Gewinn (= belgischer Umsatz abzüglich belgischer Kosten) der belgischen Körperschaftsteuer (25 %) unterliegt.

Es werden drei Arten von Betriebsstätten unterschieden:

1.1 Materielle Betriebsstätte

Eine Betriebsstätte liegt vor, wenn Ihr Unternehmen (z.B. als Eigentümer oder Mieter) über einen physischen Raum in Belgien verfügt. Diese Betriebsstätte kann folgende Formen annehmen: Sitz der Geschäftsleitung, Zweigniederlassung, Geschäftssitz, Fabrik, Werkstatt usw.

Wenn Sie also in Belgien ein Büro für Ihre Mitarbeiter mieten, begründen Sie damit eine Betriebsstätte.

1.2 Vertreterbetriebsstätte

Wenn Sie in Belgien einen Vertreter beschäftigen, der bevollmächtigt ist, im Namen Ihres Unternehmens Verträge abzuschließen, wird davon ausgegangen, dass Ihr Unternehmen in Belgien über eine Betriebsstätte verfügt.

Wenn Sie als ausländisches Unternehmen (leitende) Angestellte in Belgien beschäftigen, sollten Sie daher bedenken, dass allein durch die Einstellung eine Betriebsstätte begründet werden kann.

1.3 Bau- oder Montagearbeiten

Schließlich gilt auch der Ort der Ausführung eines Bau- oder Montagevorhabens als Betriebsstätte, wenn die Ausführung länger als 12 Monate dauert.

2. Lohnsteuer

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland regelt, welche Einkünfte in welchem Land zu versteuern sind. Im Großen und Ganzen sind folgende Grundsätze zu beachten.

Ein Arbeitnehmer, der bei einem deutschen Unternehmen angestellt ist, wird für jeden Tag, den er in Deutschland arbeitet, in Deutschland besteuert.

In Belgien, dem Land, in dem er wohnt (und wahrscheinlich auch die meiste Zeit arbeitet), muss der Arbeitnehmer sein Welteinkommen versteuern und erhält eine Steuerbefreiung für das Einkommen, das bereits in Deutschland versteuert wurde.

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer monatlich vom Bruttolohn einbehalten (sog. „Berufssteuervorabzug“) und die Lohnsteuer vierteljährlich an das belgische Finanzamt abführen. Ein belgisches Lohnbüro kann die Berechnung und Abführung der Lohnsteuerbeträge an das Finanzamt übernehmen.

3. Sozialversicherung in Belgien

Gemäß der EU-Verordnung 883/2004, die die Sozialversicherung in den europäischen Mitgliedsstaaten regelt, unterliegt ein Arbeitnehmer, der in Belgien wohnt und mindestens 25% seiner Gesamtarbeitszeit in Belgien arbeitet, der belgischen Sozialversicherung.

In diesem Fall muss sich der Arbeitgeber beim Landesamt für Soziale Sicherheit (LASS) als Arbeitgeber eintragen lassen. Ein Lohnbüro kann als Bevollmächtigter des LASS fungieren. Das bedeutet, dass das Lohnbüro Ihr Unternehmen beim LASS als Arbeitgeber anmeldet und die belgischen Sozialversicherungsbeiträge für die Gehälter Ihrer Arbeitnehmer abführt.

Nachstehend finden Sie einen Überblick über Ihre Pflichten als Arbeitgeber, wenn Ihr Unternehmen beim LASS registriert ist.

3.1 Sozialversicherungsbeiträge in Belgien

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitnehmer einen Bruttostunden- oder Bruttomonatslohn. Auf diesen Bruttolohn müssen Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge (± 25 % für Angestellte und ± 30 % für Arbeiter) zahlen.

Die Arbeitnehmerbeiträge werden vom Bruttolohn abgezogen und betragen 13,07 %.

Für Arbeiter werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge auf 108 % des Bruttolohns berechnet.

Anders als in Deutschland werden die Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage des vollen (unbegrenzten) Arbeitnehmerentgelts berechnet.

Um die Arbeitskosten zu senken, wurden jedoch eine Reihe von Fördermaßnahmen eingeführt. So sind in Belgien neue Arbeitgeber für den ersten Arbeitnehmer unbefristet von den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung befreit (begrenzt auf ca. 4.000 EUR pro Quartal). Für den zweiten bis sechsten Arbeitnehmer können ebenfalls interessante Sozialversicherungsermäßigungen in Anspruch genommen werden, die jedoch zeitlich begrenzt sind.

3.2 Dimona

In Belgien müssen Sie eine Dimona-Meldung beim LASS einreichen, bevor der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt. Dabei handelt es sich um eine elektronische Meldung, mit der Sie jeden Ein- und Austritt eines Arbeitnehmers melden können. Verspätete Meldungen werden mit einem Bußgeld geahndet.

3.3 Arbeitsunfallversicherung

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung bei einer belgischen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Die Versicherung muss spätestens am ersten Arbeitstag abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung strafbar ist.

Die Kosten belaufen sich im Durchschnitt auf 0,50 % des Bruttojahresgehalts eines Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass Sie bei einem Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 EUR mit jährlichen Kosten von ca. 350 EUR rechnen müssen. Wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers mit einem höheren Risiko verbunden ist, wird die Arbeitsunfallversicherung teurer.

3.4 Externer Dienst

Ihr Unternehmen muss sich auch einem externen Dienst für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz anschließen. Das Lohnbüro übernimmt diese Aufgabe für Sie. Die Kosten hängen vom Risiko ab, das mit den Tätigkeiten Ihres Unternehmens verbunden ist. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für einen Arbeitnehmer auf 50 EUR pro Jahr.

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