Gesellschaftsrecht in Belgien

Das belgische Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir beraten deutsche Unternehmen in Belgien bei der Gründung von Tochtergesellschaften, bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis hin zur laufenden Beratung der Gesellschafter und Geschäftsführer. Darüber hinaus erstreckt sich unser Angebot auf die umfassende Betreuung von Gesellschaften, die wir bei ihrer Gründung begleitet haben und die ihren Sitz an unserem Kanzleisitz haben.

Grenzüberschreitende Geschäfte bieten auch im Gesellschaftsrecht Chancen. Es gibt aber auch viele Fallstricke. Sie können z.B. eine Niederlassung in Belgien gründen, haben dann aber die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen oder einer Zweigniederlassung bzw. eine Tochtergesellschaft der deutschen Muttergesellschaft. Welche Option für Sie die beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Daher ist es sinnvoll, einen deutschsprachigen Anwalt für Gesellschaftsrecht hinzuzuziehen. Unsere Kanzlei ist auf grenzüberschreitende gesellschaftsrechtliche Fragen sowie das damit eng verbundene Unternehmenssteuerrecht spezialisiert.

Gründung einer belgischen
(Tochter-) Gesellschaft

Wenn Sie sich entschieden haben, den belgischen Markt über eine belgische Tochtergesellschaft zu erschließen, ist der erste Schritt die Gründung einer Gesellschaft. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Gesellschaftsrecht und kann Sie bei der Gründung unterstützen. Zu diesem Zweck müssen Sie eine Reihe von Formalitäten erledigen, wie z.B. die Erstellung eines Finanzplans, die Ausarbeitung der Satzung sowie die Erstellung, Eintragung und Veröffentlichung der Gründungsurkunde. Selbstverständlich beraten wir Sie auch über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen für Ihre spezifische Tätigkeit. Weitere Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Unternehmensgründung in Belgien.

Gesellschaftsvertrag in Belgien

Nach der Gründung der Gesellschaft können die Gesellschafter untereinander Vereinbarungen in einem Gesellschaftsvertrag treffen. In einem Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter die Gewinnverteilung, die Übertragung von Geschäftsanteilen (Zustimmungsklausel, Vorkaufsrecht, Unveräußerlichkeitsklausel), die Stimmrechte usw. regeln. Als Gesellschafter können Sie mit einem Gesellschaftsvertrag mögliche Konflikte, wie z.B. eine unerwünschte Anteilsübertragung oder einen Ausschluss, bereits im Vorfeld vermeiden. Denn auch im Gesellschaftsrecht gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Für die Erstellung eines Gesellschaftervertrages nach belgischem Recht können Sie sich an unsere spezialisierten Rechtsanwälte wenden.

Reform des belgischen Gesellschaftsrechts

Bei der Gründung eines Unternehmens ist zu berücksichtigen, dass das belgische Gesellschaftsrecht im Jahr 2020 grundlegend geändert wurde. Das neue belgische Gesellschaftsrecht zeichnet sich durch eine sehr weitgehende Liberalisierung, Vereinfachung und Flexibilisierung aus. Die Reform wirkt sich auch auf bestehende Gesellschaften aus, da unter anderem das Liquidationsverfahren reformiert wurde.

Das Gesellschaftsrecht wurde zunächst durch eine Reduzierung der Gesellschaftsformen vereinfacht. Dies bedeutet jedoch keineswegs eine Einschränkung der Möglichkeiten, da diese Reduzierung mit einer Flexibilisierung der bestehenden Regelungen einhergeht. So wurden die Möglichkeiten zur Anpassung der bestehenden Gesellschaftsformen erweitert und damit die Gründung einer maßgeschneiderten Gesellschaft erleichtert. So ist es beispielsweise möglich, die Stimmrechte in der Satzung zu verteilen.

Die belgische GmbH

Für die Gründung einer belgischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, niederländisch: BV, französisch: SRL) wurde das Erfordernis eines Mindestkapitals abgeschafft. Diese Neuerung ist insofern einschneidend, als das Kapitalerfordernis eine Garantie für die Gläubiger darstellte, während die Haftung der Gesellschafter beschränkt war. Die Abschaffung der Kapitalerfordernisse bedeutet jedoch nicht, dass die Gläubiger im Regen stehen gelassen werden. Es muss weiterhin ein ausreichendes Eigenkapital vorhanden sein, das die spezifischen Faktoren des Unternehmens berücksichtigt. Außerdem wird die Gewinnausschüttung strenger kontrolliert.

Die belgische AG

Für die belgische Aktiengesellschaft (AG, niederländisch: NV, französisch: SA) wurde das Mindestkapital nicht abgeschafft. Allerdings besteht nunmehr die Wahl zwischen dem früher vorherrschenden monistischen Modell (d.h. ein Verwaltungsrat, der auch die Geschäfte führt) und dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen Modell (d.h. ein Vorstand, der von einem Aufsichtsrat überwacht wird). Anders als früher muss eine AG nicht mehr mindestens zwei Aktionäre haben, sondern kann auch von einem Alleingesellschafter gegründet werden.

Von der Sitztheorie zur Gründungstheorie

Eine geradezu revolutionäre Änderung im Gesellschaftsrecht stellt der Übergang von der früheren Sitztheorie zur Gründungstheorie dar. Früher galt in Belgien (wie in den meisten europäischen Staaten) der Grundsatz, dass das Gesellschaftsrecht an dem Ort anwendbar ist, an dem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Sitz hat (wo die Entscheidungen getroffen werden, d.h. in der Regel, wo sich der Sitz der Geschäftsführung befindet) (sog. Sitztheorie). Belgien hat sich nunmehr für die Gründungstheorie entschieden und gewährleistet damit die uneingeschränkte Mobilität belgischer Gesellschaften im Sinne der europäischen Niederlassungsfreiheit, unabhängig davon, wo die tatsächliche Geschäftsführung ausgeübt wird. Entscheidend ist allein der Satzungssitz. Eine belgische Gesellschaft kann somit das anwendbare Gesellschaftsrecht wählen und umgekehrt kann eine überwiegend ausländische Gesellschaft das belgische Gesellschaftsrecht wählen.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Gesellschaftsrecht?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Rechtsanwältin Evelyne Ruland, Expertin für belgisches Gesellschaftsrecht, steht Ihnen gerne unter e.ruland@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01 zur Verfügung.