Die Gründung einer belgischen Tochtergesellschaft Schritt für Schritt erklärt

Evelyne Ruland - Eusebio Law & Tax
Evelyne Ruland Rechtsanwältin

Deutsche Unternehmen, die sich in Belgien niederlassen wollen, entscheiden sich häufig für die Gründung einer belgischen Tochtergesellschaft als Niederlassungsform. Für Unternehmer aus Deutschland stellt sich dann natürlich die Frage: Wie gründet man eine Tochtergesellschaft in Belgien? Welche Schritte müssen dafür unternommen werden? Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Unternehmen in Belgien gründen.

1. Belgische Gesellschaftsform wählen

Für die Gründung von Tochtergesellschaften oder eigenständigen Unternehmen stehen Unternehmern und Investoren in Belgien wie in Deutschland verschiedene Formen von Kapital- und Personengesellschaften zur Verfügung. Welche Rechtsform bei der Gründung einer Tochtergesellschaft gewählt wird, hängt von den Interessen der Muttergesellschaft ab.

Die häufigste belgische Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (niederländisch BV oder französisch SRL), die sich durch das Fehlen eines gesetzlichen Stammkapitals und eine unübertroffene Flexibilität auszeichnet. Für große Unternehmen mit vielen Aktionären und für börsennotierte Unternehmen ist die Aktiengesellschaft (NV oder SA) die Standardform.

2. Satzung / Gesellschaftsvertrag in Belgien aufstellen

In einem Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter Vereinbarungen über die Gewinnverteilung, die Übertragung von Anteilen (Zustimmungsklausel, Vorkaufsrecht, Unveräußerlichkeitsklausel), die Stimmrechte usw. treffen. Als Gesellschafter können Sie mit einem Gesellschaftervertrag mögliche Konflikte, wie z.B. eine unerwünschte Anteilsübertragung oder einen Ausschluss, bereits im Vorfeld vermeiden.

Außerdem benötigen Sie einen Gesellschaftssitz. Wenn der Sitz in der Wallonie oder im deutschsprachigen Raum liegt, müssen Sie auch Kenntnisse als Geschäftsführer nachweisen können.

3. Finanzplan für Belgien erstellen

Für die Gründung einer belgischen GmbH wurde das Erfordernis eines jederzeitigen Mindestkapitals abgeschafft. Bei der Gründung muss die belgische BV (SRL) über „ausreichendes Kapital“ für die geplante Tätigkeit verfügen. Die Gründer einer BV müssen im Einzelfall prüfen, wie viel Kapital erforderlich ist, um die geplante Tätigkeit mindestens zwei Jahre lang auszuüben.

Die Gründer müssen die Zusammensetzung und Angemessenheit des Kapitals in einem Finanzplan begründen. Dieser muss eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Da kein Mindestkapital mehr vorgeschrieben ist, wird dieser Finanzplan eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Haftung der Gründer spielen.

Der Finanzplan in Belgien muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • eine genaue Beschreibung der Aktivität
  • Übersicht über die Finanzierungsquellen und die eventuell erforderlichen Sicherheiten
  • Eröffnungsbilanz sowie die Bilanz nach 12 und 24 Monaten
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach 12 und 24 Monaten
  • Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für die nächsten 12 und 24 Monate (Cashflow Statement)
  • Annahmen für die Umsatz- und Rentabilitätsberechnung (einschließlich Investitionsbudget)
  • Name des externen Steuerberaters, der den Finanzplan erstellt hat

4. Eröffnung eines belgischen Kontos und Beantragung einer Bankbescheinigung

Um ein Unternehmen in Belgien gründen zu können, benötigen Sie grundsätzlich ein belgisches Bankkonto, auf das das Startkapital eingezahlt wird.

In der Praxis ist dies oft ein Hindernis, das zu Verzögerungen führt, da die Bank sehr viele Unterlagen verlangt und viele Formalitäten erledigt werden müssen, bevor das Bankkonto eröffnet werden kann. Dazu gehört beispielsweise die Eintragung in das belgische Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO). In den meisten Fällen möchte die Bank den Gründer auch persönlich in einer belgischen Filiale sehen.

Nach der Kontoeröffnung muss die Einlage (wie im Finanzplan berechnet) auf das Konto eingezahlt werden. Danach schickt die Bank dem Notar eine Bescheinigung über die Einzahlung der Einlage. Der Notar benötigt diese Bescheinigung, um die Gesellschaft gründen zu können.

5. Notarielle Gründungsurkunde unterschreiben

Nachdem der Notar den Finanzplan und die Bankbestätigung erhalten hat, kann die BV (SRL) durch eine notarielle Urkunde gegründet werden. Diese notarielle Urkunde enthält auch den Gesellschaftsvertrag. Der Notar kümmert sich dann um die Einreichung der Gründungsurkunde beim Gesellschaftsgericht und die Veröffentlichung im belgischen Staatsanzeiger.

6. Weitere Formalitäten in Belgien, die Unternehmensgründer erfüllen müssen

  • Eintrag in die ZDU

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU/KBO/BCE) registrieren zu lassen. Sie erhalten dann eine Unternehmensnummer, die auch als Umsatzsteuernummer dient.

  • Belgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aktivieren

Da Sie im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit regelmäßig Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen, sind Sie in den meisten Fällen mehrwertsteuerpflichtig. Daher müssen Sie Ihre Unternehmensnummer als Mehrwertsteuernummer aktivieren.

  • Beitritt zu einer Sozialversicherungskasse in Belgien

Als Selbständiger unterliegen Sie dem Sozialstatut der Selbständigen. Aus diesem Grund müssen Sie einer Sozialversicherungskasse für Selbständige beitreten. Dies muss vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit geschehen. Die Wahl der Kasse steht Ihnen frei.

Sowohl die Gesellschaft als auch der Geschäftsführer müssen bei einer Sozialversicherungskasse angemeldet werden.

Da wir häufig für deutsche Unternehmen eine Tochtergesellschaft in Belgien gründen, haben wir ein Paket für die Unternehmensgründung in Belgien zusammengestellt. Dieses Paket umfasst eine umfassende Unterstützung bei allen oben genannten Schritten, d.h. den gesamten Gründungsprozess von A bis Z, einschließlich der Erstellung eines Finanzplans durch einen Steuerberater, Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos und, falls erforderlich, Vertretung beim Notar.

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