Steuerstreitigkeiten in Belgien

Wir unterstützen unsere Mandanten auch im Rahmen von Steuerstreitigkeiten bzw. Steuerverfahren. Unser Leistungsspektrum umfasst die Vertretung in außergerichtlichen Verfahren mit den Finanzbehörden, aber auch in Finanzgerichtsverfahren. Das Steuerverfahren in Belgien besteht aus mehreren Phasen, die jeweils ihre eigenen Fristen und Formalitäten haben. Es ist daher ratsam, sich von Anfang an beraten zu lassen, um gemeinsam die beste Vorgehensweise festzulegen und unangenehme steuerliche Überraschungen zu vermeiden.

1. Die Steuererklärung in Belgien

Das Besteuerungsverfahren beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung. Daher ist es zunächst wichtig zu wissen, ob Sie in Belgien eine Steuererklärung abgeben müssen und wenn ja, was Sie angeben müssen. Für international tätige Unternehmen stellt dies häufig ein Problem dar, da ausländische Unternehmen manchmal fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie in Belgien keine Steuererklärung einreichen müssen. So stellen wir in der Praxis fest, dass ausländische Unternehmen, die z.B. in Belgien Arbeiten ausgeführt oder Dienstleistungen erbracht haben, die nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen keine Betriebsstätte begründen, sich oft nicht bewusst sind, dass in diesem Fall dennoch eine sog. “belgische Betriebsstätte” entstehen kann, so dass in Belgien eine Nullerklärung eingereicht werden muss.

2. Kontrolle

International tätige Unternehmen geraten zunehmend in den Fokus der Steuerbehörden, was zu Diskussionen über Betriebsstätten, Verrechnungspreise (Transfer Pricing), Personal, Umsatzsteuer etc. führt. Die Steuerbehörden haben das Recht, Ihre steuerlichen Verhältnisse innerhalb bestimmter Fristen zu überprüfen. Zu diesem Zweck verfügen die Steuerbehörden über verschiedene Ermittlungsbefugnisse, die im internationalen Kontext hauptsächlich in einem Auskunftsersuchen an Ihr Unternehmen oder Ihre belgischen Kunden bestehen.

Wenn Ihr Unternehmen in Belgien eine Steuererklärung eingereicht hat oder davon ausgegangen ist, dass keine Steuererklärung eingereicht werden muss, können Sie plötzlich von einem Auskunftsersuchen der belgischen Steuerbehörden überrascht werden. Um zu vermeiden, dass Sie in Belgien zu Unrecht Steuern oder Geldbußen zahlen müssen, ist es wichtig, dass Sie dieses Auskunftsersuchen fristgerecht und fundiert beantworten. In vielen Fällen kann die Angelegenheit nämlich bereits in diesem Stadium in Absprache mit den Steuerbehörden geklärt werden.

3. Veranlagung von Amts wegen oder Änderung der Steuererklärung

Wenn die belgischen Steuerbehörden mit Ihrem Standpunkt nicht einverstanden sind und die Auffassung vertreten, dass bestimmte Einkünfte in Belgien zu versteuern sind, kann eine Veranlagung von Amts wegen (wenn keine Steuererklärung eingereicht wurde) oder ein Änderungsbescheid folgen, mit dem die Steuerbehörden die Steuererklärung ändern (wenn eine Steuererklärung eingereicht wurde). Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen.

4. Einspruch

Bleiben die belgischen Steuerbehörden bei ihrer Auffassung, setzen sie die Steuer fest und erlassen einen Steuerbescheid auf der Grundlage der geänderten Angaben. Wir prüfen den Steuerbescheid und können danach gegebenenfalls Einspruch einlegen. In diesem Stadium haben Sie das Recht, die Verwaltungsakte einzusehen und mit dem Finanzamt zu sprechen. Auch eine gütliche Einigung ist noch möglich.

5. Gerichtsverfahren in Belgien

Wird der Einspruch abgelehnt, bleibt nur noch der Weg zum Gericht. Im Gerichtsverfahren entscheidet nicht mehr die Steuerbehörde selbst, sondern ein neutraler Richter. Das Gerichtsverfahren muss beim Gericht erster Instanz eingeleitet werden. Ist Ihr Unternehmen oder die Finanzverwaltung mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden, kann noch Berufung eingelegt werden.

Fazit

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist, sondern lassen Sie sich von Anfang an unterstützen. Schließlich ist das Steuerverfahren eine technische Angelegenheit. Unsere Steueranwälte verteidigen Sie fachkundig bei Streitigkeiten über direkte und indirekte Steuern und andere Steuerangelegenheiten, sobald ein möglicher Streitfall auftritt. Viele Steuerstreitigkeiten können im Verwaltungsverfahren beigelegt werden, ohne dass die Gerichte eingeschaltet werden müssen. Wir werden immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit den Steuerbehörden zu finden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, können wir Ihren Fall vor Gericht vertreten.

KONTAKT

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Zögern Sie nicht, unsere Steuerexperten Sofie Jacobs oder Thomas Hermie , wenn Sie Fragen zum belgischen Steuerrecht haben. Unser Steuerteam steht Ihnen bei für Steuerstreitigkeiten in Belgien zur Verfügung.